Das Erstgespräch
Zielgruppe sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 10 bis 21 Jahren, die sexuell grenzverletzendes Verhalten zeigen.
Dazu gehören auch die Eltern, die Bezugspersonen oder Menschen, die in ihrem Tätigkeitsfeld mit übergriffigem Verhalten konfrontiert sind.
In einem Erstgespräch werden erste Fragen beantwortet und überlegt, welche wichtigen Schritte als nächstes zu gehen sind. Diese Gespräche sind für Sie kostenlos und unverbindlich.
Folgende Themen sind dafür wichtig:
- Sind mögliche Betroffene geschützt?
- Inwieweit kann der oder die Übergriffige zu seinem/ihrem übergriffigen Verhalten stehen und ist motiviert Verantwortung zu übernehmen?
- Ist eine Diagnostik durch Punktum! sinnvoll und passend?
Sollte eine Diagnostik durch Punktum! erfolgen, wird das zuständige Jugendamt mit einbezogen, um die Hilfe nach §27 ff. SGB VIII zu installieren. Das Jugendamt ist dabei Auftraggeber und Kostenträger.
Im gerichtlichen Kontext empfehlen wir zur Überwindung der Problematik Wille vs. Zwang im therapeutischen Kontext die Auflagenformulierung: „Der Empfehlung der Beratungsstelle ist Folge zu leisten!“
Die Diagnostikphase
Die Einschätzungs- und Diagnostiksphase umfasst einen Zeitraum von circa drei bis vier Monaten. In dieser Zeit werden neben einer testpsychologischen Diagnostik der Übergiff bzw. die Tat der Kinder oder Jugendlichen, seine/ihre sexuelle Entwicklung und vor allem auch die legalen und illegalen Fantasien in den Blick genommen.
Weiter spielen seine / ihre soziale Einbindung in Peergroup, Schule und Familie eine Rolle. Die Familien oder betreuenden Einrichtungen werden in diesem Einschätzungs- und Diagnoseprozess mit eingebunden. Biografie- und Elternarbeit, sowie die Erarbeitung von Zielen sind weitere Elemente der Diagnostikphase.
Die wichtigsten Ergebnisse der Einschätzung sind, ob der Opferschutz unter den gegebenen Wohnbedingungen ausreichend gewährleistet ist, ob eine ambulante Behandlung ausreichend ist, und ob eine andere Form der Hilfe für den oder die Jugendliche angezeigt ist.
Die Diagnostik wird mit einer schriftlichen Stellungnahme und mit einem Hilfeplangespräch beendet und gegebenenfalls in die Behandlungsphase übergeleitet.
Die Behandlungsphase
Das Behandlungskonzept von Punktum! besteht inhaltlich aus der deliktorientierten und persönlichkeitsorientierten Arbeit.
Deliktorientierte Themen sind zum Beispiel:
- Regeln und Grenzen der Sexualität
- Rekonstruktion des Tatszenarios
- Metaebene zum Tatverhalten
- Empathie für das Opfer
- Verantwortungsübernahme für sich und andere
Persönlichkeitsorientierte Themen sind zum Beispiel:
- Erlernen sozialer Kompetenzen
- Stärkung des Selbstwertgefühls
- Förderung von Autonomie und Selbstständigkeit
- Stärkung legaler Kontakte, Einstellungen und Sexualität
- Bedürfnisorientierte Kommunikationsübungen
Die Arbeitsformen in der Behandlung bei Punktum! stützen sich auf drei Säulen:
- Einzelarbeit
- Die Jugendlichen kommen alle zwei Wochen zu einem Einzelgespräch mit der/dem jeweils hauptverantwortlichen Therapeut/in.
- Gruppenarbeit
- Wöchentlich kommen die Jugendlichen zur zweistündigen Behandlung in eine Gruppe mit ca. 5-7 Jugendlichen. Die Gruppe wird von einer Therapeutin und einem Therapeuten geleitet. Wir arbeiten mit 2 unterschiedlichen, verhaltenstherapeutischen Behandlungsmanualen, welche wir in unserer Leistungsbeschreibung genauer darstellen.
- Familien-/Netzwerkarbeit
- Die Familie bzw. die Erziehenden führen regelmäßig Beratungsgespräche mit uns. Je nach Anliegen wird phasenweise auch nur mit den Eltern gearbeitet. Im Bedarfsfall wird die Familie in Co-Beratung von einer Beraterin und einem Berater begleitet. Die methodische Vorgehensweise bei Punktum! ist systemisch-verhaltenstherapeutisch ausgerichtet.
Die Behandlungsphase kann in der Regel nach 12 bis 18 Monaten beendet werden.
Die Nachsorgephase
Die Nachsorge beinhaltet in der Regel Einzelgespräche für die/den Jugendlichen. Nach Bedarf werden bis zu zwölf Termine über den Zeitraum eines Jahres veranschlagt. Der Wille des gesamten Systems ist an dieser Stelle die Voraussetzung.
In der Nachsorgephase wird die Umsetzung des Erlernten abgesichert.
In Bezug auf die Familienarbeit wird mindestens ein Katamnesegespräch angeboten. In Krisenfällen reagieren wir flexibel und zügig auf die jeweiligen Anfragen und bieten in der Nachsorge statt der vereinbarten Einzelgespräche auch Familiengespräche an.
Auf Anfrage können unterschiedliche Nachbetreuungsangebote besprochen und angepasst werden.