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Intervention bei Verdacht auf Ausübung sexualisierter Gewalt

Der Caritasverband für den Rheinisch- Bergischen Kreis e.V. nimmt jeden Fall oder Verdacht von (sexualisierter) Gewalt sehr ernst. 

Ein verantwortlicher Umgang mit einem Verdacht auf sexualisierter Gewalt, das Ergreifen von Maßnahmen zum Schutz Betroffener und eine transparente Aufarbeitung, wenn sich ein Verdacht bestätigt, sind wesentliche Bestandteile der Intervention.

Die „Leitlinien des Deutschen Caritasverbandes für den Umgang mit sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen durch Beschäftigte in den Diensten und Einrichtungen seiner Gliederungen und Mitgliedsorganisationen“ , die wir verbindlich übernommen haben, regeln die Verantwortung und das Vorgehen bei der Wahrnehmung, Aufklärung und Unterbindung von Übergriffen und strafrechtlich relevanten Formen sexualisierter Gewalt durch Beschäftigte und Ehrenamtliche.

Die Intervention im Caritasverband Rheinisch Bergischer Kreis e.V. ist ein standardisiertes Verfahren und erfolgt analog der Verfahrensbeschreibung des Deutschen Caritasverbandes gemäß den Leitlinien des Deutschen Caritasverbandes zum Umgang mit sexualisierter Gewalt 

Im Folgenden stellen wir Ihnen die hierfür erstellte Übersicht zum Verfahren zur Verfügung

Die Beschreibung des konkreten Vorgehens ist eingebunden in das Institutionelle Schutzkonzept der Caritas RheinBerg. 

Für Betroffene, die als Minderjährige oder schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene durch Beschäftigte des Caritasverbandes für den Rheinisch Bergischen Kreis e.V. sexualisierte Gewalt erfahren haben, stehen externe und interne Ansprechpersonen zur Verfügung.

Dies gilt ebenso für Mitarbeitende, die im dienstlichen Kontext Kenntnis von sexualisierter Gewalt erlangt haben oder Beratung zu einem solchen Verdacht benötigen. 

Unterstützung bei der Caritas RheinBerg

Unterstützung im Erzbistum Köln

Hier geht es zu Ansprechpersonen.
Hier geht es zu den Beratungsstellen.

Wichtige Maßnahmen im Rahmen der Intervention sind das Abwägen von Melde- und Anzeigewegen und der umgehende Schutz der Betroffenen (z.B. Trennung von Täter*innen und Betroffenen).

Die Aufarbeitung durch den Rechtsträger und die Bearbeitung von Irritationen innerhalb der Organisation sind wichtige Baustein der Interventionsmaßnahmen. Zur Aufarbeitung gehört eine Überprüfung der Risikoeinschätzung und die Überarbeitung des Schutzkonzeptes.

Von besonderer Wichtigkeit ist die Rehabilitation von Beschuldigten, falls nach situationsgerechter Prüfung durch staatliche Behörden festgestellt wird, dass es sich um falsche Anschuldigungen handelt. 

 

Ihr Kontakt zu uns

Caritasverband  für den Rheinisch-Bergischen Kreis e.V.

Caritasverband für den Rheinisch-Bergischen Kreis e.V.

Laurentiusstraße 4-12
51465 Bergisch Gladbach


Erreichbarkeit:
Montag  - Donnerstag: 8.30 - 12.30 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr und Freitag: 8.30 - 13.30 Uhr