Wichtige Maßnahmen im Rahmen der Intervention sind das Abwägen von Melde- und Anzeigewegen und der umgehende Schutz der Betroffenen (z.B. Trennung von Täter*innen und Betroffenen).
Die Aufarbeitung durch den Rechtsträger und die Bearbeitung von Irritationen innerhalb der Organisation sind wichtige Baustein der Interventionsmaßnahmen. Zur Aufarbeitung gehört eine Überprüfung der Risikoeinschätzung und die Überarbeitung des Schutzkonzeptes.
Von besonderer Wichtigkeit ist die Rehabilitation von Beschuldigten, falls nach situationsgerechter Prüfung durch staatliche Behörden festgestellt wird, dass es sich um falsche Anschuldigungen handelt.