Das Anerkennungsjahr ist die berufspraktische Tätigkeit, die Auszubildende zur Erzieherin oder zum Erzieher absolvieren müssen, um die staatliche Anerkennung in ihrem Beruf zu erlangen.
Die acht Kindertagesstätten des Caritasverbandes für den Rheinisch-Bergischen Kreis e.V. bieten seit vielen Jahren Plätze für das Berufspraktikum an. Die Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten werden durch Fachkräfte kompetent angeleitet und intensiv begleitet.
Das Anerkennungsjahr beginnt in der Regel am 1.8. eines Jahres (Beginn des Kindergartenjahres).
Was müssen Sie für das Anerkennungsjahr mitbringen?
Nachdem Sie Ihre schulische Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher erfolgreich abgeschlossen haben, freut sich die Caritas RheinBerg auf die praktische Arbeit mit Ihnen.
Was sollten Sie mitbringen?
- Freude an der Arbeit mit Kindern
- Liebe zum Beruf und Eigenmotivation
- Selbstständigkeit, Eigenverantwortung, Zuverlässigkeit und Flexibilität
- Bereitschaft und Fähigkeit zur Reflexion und Selbstreflexion
- Identifizierung mit den Zielen eines katholischen Wohlfahrtsverbandes
Was verdient man während des Anerkennungsjahres?
Als Ausbildungsvergütung erhalten Sie ab 1.9.2020 1.602 Euro.
Darüber hinaus erhalten Sie tariflich vereinbarte Sonderleistungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld).
Und was kommt nach der Ausbildung?
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung wird eine Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis angestrebt.
Für Erzieherinnen und Erzieher bieten sich viele Möglichkeiten der Weiterbildung und Qualifizierung, beispielsweise eine Weiterbildung zum Spiel- oder Theaterpädagogen (m/w/d), zur Fachkraft für Frühpädagogik et cetera.