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Prävention (sexualisierter) Gewalt

Vorab ein Hinweis:

Wir nutzen den Begriff sexualisierte Gewalt in zwei Schreibweisen:

a)     Sexualisierte Gewalt = es ist konkret sexualisierte Gewalt gemeint

b)    (sexualisierte) Gewalt= gemeint sein kann auch eine andere Form von Gewalt 

Die Präventionsarbeit und das Institutionelle Schutzkonzept weitet die Perspektive auch auf weitere, andere Erscheinungsformen von Gewalt aus.

Die Präventionsarbeit der Caritas RheinBerg zielt zum einen auf ein professionelles, transparentes und rechtssicheres Vorgehen ab, um der Verantwortung für den Schutz von Minderjährigen sowie schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener gerecht zu werden.

Zum anderen ist es uns ein Kernanliegen, eine Kultur der Achtsamkeit zu fördern. Wir wollen die Wahrnehmungs- und Handlungsfähigkeit stärken.

Ziel ist dabei die Menschen, die Beratung und Unterstützung der Caritas RheinBerg  in Anspruch nehmen (Klienten, Bewohner*innen, Nutzer*innen usw.) aber auch die Mitarbeitenden vor (sexualisierter) Gewalt zu schützen. 

Sollte es zu grenzüberschreitenden Vorfällen oder /und Vorfällen von (sexualisierter) Gewalt gekommen sein, so ist es für uns von besonderer Wichtigkeit, die Aufarbeitung sicher zu stellen.

Abgesehen von fachspezifischen und gesetzlichen Vorgaben zum Schutz vor (sexualisierter) Gewalt gegenüber Minderjährigen sowie schutz- oder hilfebedürften Erwachsenen, wird die Präventionsarbeit der Caritas auf der Basis der Präventionsordnung der NRW-Bistümer in der Fassung vom 1. Mai 2022 umgesetzt. 

Die Präventionsordnung definiert u.a. festgelegte Bausteine in einem Institutionellen Schutzkonzept, so dass alle Mitarbeitende der Dienste und Einrichtungen im Caritasverband für den Rheinisch-Bergischen Kreise.V. aktiv einen Beitrag zur Prävention von (sexualisierter) Gewalt leisten. 

Des Weiteren regelt die Präventionsordnung auch, dass jeder kirchliche Rechtsträger eine Präventionskraft benennt, um einerseits dem Vorstand bei der Erstellung und Umsetzung der Präventionsordnung beratend zur Seite zu stehen, andererseits für alle haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende als Ansprechperson rund um das Thema (sexualisierte) Gewalt zur Verfügung zu stehen. 

Caritasverband für den Rheinisch-Bergischen Kreis e.V. (c) Caritas RheinBerg

Caritasverband für den Rheinisch-Bergischen Kreis e.V.

Präventionsfachkraft

Giuseppe Catania
Laurentiusstr. 4-12 
51465 Bergisch Gladbach

Zu den Aufgaben der Präventionsfachkraft gehört es, Mitarbeitende über die Verfahrenswege bei der Meldung von sexualisierter Gewalt, sowie über interne und externe Beratungsstellen zu informieren. Ferner trägt die Präventionsfachkraft Sorge, dass die Thematik auf allen Arbeitsebenen des Caritasverbandes für den Rheinisch-Bergischen Kreis e.V. präsent ist. Auch hat die Fachkraft im Blick, dass qualifizierte Personen bei Angeboten für Minderjährige und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene zum Einsatz kommen und die vereinbarten Präventionsmaßnahmen, beispielsweise im Einstellungsverfahren, Anwendung finden. Zusätzlich benennt die Präventionsfachkraft Fort- und Weiterbildungsbedarfe, berät bei Planung, Organisation und Durchführung von Präventionsprojekten und ist Kontaktperson für die/den Präventionsbeauftragte/n der Erzdiözese. Den Caritasverband für den Rheinisch-Bergischen Kreis e.V. unterstützt die Fachkraft bei der Erarbeitung und Umsetzung der einzelnen Bausteine des Institutionellen Schutzkonzeptes (ISK). 

Institutionelles Schutzkonzept

Schutz vor Übergriffen, Missbrauch und Gewalt

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie ehrenamtlich Tätige des Caritasverbandes des Rheinisch Bergischen Kreises betreuen Kinder, Jugendliche und erwachsene Schutzbefohlene in verschiedenen Bereichen und arbeiten mit ihnen zusammen. Diese Menschen vertrauen sich ihnen an. Somit trägt das gesamte Team eine große Verantwortung für ihr körperliches, geistiges und seelisches Wohl. Es ist die Pflicht eines jeden, sie vor jeder Form von Übergriffen, Missbrauch und Gewalt zu schützen. Grundlage zur Prävention vor sexualisierter Gewalt ist ein institutionelles Schutzkonzept (ISK)

  • Durch die dauerhafte und nachhaltige Implementierung von festen Schutzstandards (Qualitätssicherung) bekommen Menschen Sicherheit, sich in den Räumen und Angeboten angstfrei bewegen zu können und machen gleichzeitig potentiellen Tätern und Täterinnen deutlich, dass es einen achtsamen Blick gibt, hingesehen und geschützt wird.

  • Es wird angestrebt, nur fachlich kompetentes und persönlich geeignetes Personal einzustellen. Bei der Einstellung und anschließend in regelmäßigen Abständen ist es Bedingung, ein erweitertes Führungszeugnisse nach § 30a Abs. 1 BZRG (Bundeszentralregister) vorzulegen – das gilt für alle haupt-, neben- und ehrenamtlich Tätigen. Zudem wird von allen hauptamtlich tätigen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen eine Selbstverpflichtungserklärung verlangt, die eine unverzügliche Mitteilung bei Einleitung eines Verfahrens erfordert.

  • Verpflichtend war, klare spezifische Regeln für die jeweiligen Arbeitsbereiche auszuarbeiten. Ziel ist es den haupt- und nebenberuflichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und ehrenamtlich Tätigen eine Orientierung für ein adäquates Verhalten zu geben und einen Rahmen zu schaffen, der Grenzverletzungen, sexuelle Übergriffe und Missbrauch verhindert

  • Die Integration der Prävention in die Aus- und Fortbildung von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden fördert die gemeinsame Haltung gegen sexualisierte Gewalt. Fortbildungsveranstaltungen legen eine Grundlage für eine offene Kommunikationskultur, erhöhen die Sprachfähigkeit und ermöglichen den Mitarbeitenden, sensibler für eine grenzachtende Beziehungsgestaltung mit Kindern und Jugendlichen, schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen und untereinander zu werden.

  • Im Kontext der Prävention sexualisierter Gewalt ist das Ziel, Kinder, Jugendliche und erwachsene Schutzbefohlene darin zu ermutigen, Grenzverletzungen anzusprechen! Sie sollen befähigt und unterstützt werden, ihre Anliegen zu äußern. Beschwerdemöglichkeiten für Schutzbefohlene sind somit ein wesentlicher Aspekt bei der Sicherung ihrer Rechte. Durch geeignete Maßnahmen für die Arbeitsbereiche wird dafür Sorge getragen, dass alle Beteiligten, insbesondere Minderjährige und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene, regelmäßig und angemessen über ihre Rechte informiert werden. Ein wichtiges Ziel ist, eine beschwerdefreundliche Einrichtungskultur zu schaffen. Darüber hinaus schaffen klar definierte Beschwerdewege und verbindliche geltende Verfahrensstandards für Leitung und Mitarbeitende Sicherheit im Umgang mit Beschwerden. 

Unterstützung im Erzbistum Köln

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