Hilfe für Betroffene
In der Verantwortung für den Schutz Minderjähriger sowie schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener ist es unser besonderes Anliegen, ein professionelles, transparentes und rechtssicheres Verfahren zur Aufarbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt zu gewährleisten.
Dafür hat der Caritasverband für den Rheinisch-Bergischen Kreis e.V. die „Leitlinien des Deutschen Caritasverbandes für den Umgang mit sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen durch Beschäftigte in den Diensten und Einrichtungen seiner Gliederungen und Mitgliedsorganisationen“ verbindlich übernommen.
Dabei ist es uns wichtig, eine Kultur der Achtsamkeit zu fördern, die alle Formen der Gewalt erfasst. Wir möchten für Betroffene, die als Minderjährige oder schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene durch Beschäftigte des Caritasverbandes (sexualisierte) Gewalt erfahren oder erfahren haben, uunabhängige Ansprechpartner*innen zur Verfügung stellen.
Sie überlegen, ob Sie einen konkreten Hinweis, eine Frage oder einen Verdacht melden wollen? In dieser Übersicht erfahren Sie, was Sie von den unten benannten Ansprechpersonen erwarten können und dürfen.
Der Caritasverband für den Rheinisch- Bergischen Kreis e.V. ist Mitglied des Diözesancaritasverbandes für das Erzbistum Köln (kurz DiCV).
Somit ist es auch für Sie möglich, zu den unabhängigen Ansprechpartner*innen, die vom DiCV benannt werden, Kontakt aufzunehmen.
Diese stehen Ihnen oder Ihren Angehörigen für Gespräche und auch für die Vermittlung von Hilfsangeboten zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere beratende, therapeutische und ggf. seelsorgerliche oder auch finanzielle Hilfen.
Diese Ansprechpersonen stehen Betroffenen, die als Minderjährige oder schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene durch Beschäftigte des Diözesan-Caritasverbandes (sexualisierte) Gewalt erfahren haben, zur Verfügung.