Möglicherweise sind Sie sich noch gar nicht sicher, ob Sie mit Ihren Erfahrungen unmittelbar Kontakt zu einer der oben benannten Ansprechpersonen aufnehmen möchten?
Oder Sie suchen bewusst ein nichtkirchliches Beratungsangebot?
Hier finden Sie entsprechende Kontaktstellen:
Telefonseelsorge
Telefon: 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222
Sie ist rund um die Uhr, an Sonn- und Feiertagen und in der Nacht erreichbar.
Hilfeportal Sexueller Missbrauch
Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs
Telefon: 0800 22 55 530 (kostenfrei & anonym)
Zartbitter Köln e. V.
Sachsenring 2 – 4, 50677 Köln
Telefon: 0221 – 31 20 55, Fax: +49 22 1 – 9 32 03 97
E-Mail: info@zartbitter.de
Opferschutzportal Nordrhein-Westfalen Dieses Portal hilft, passende Unterstützungs- und Beratungsangebote in der Nähe oder im Netz zu finden.
Opferschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen
Reichensperger Platz 1, 50670 Köln
Opferhotline: 0221 399 099 64
E-Mail: poststelle@opferschutzbeauftragte.nrw.de
Leuchtzeichen
Beratungsstelle für Betroffene sexualisierter Gewalt im kirchlichen Kontext
Viele Menschen in solchen Situationen suchen auch zuerst einmal den Austausch mit anderen Betroffenen, z.B. Selbsthilfegruppen.
Betroffene Menschen können sich auch Rat und Hilfe bei der Opferschutzorganisation „Weisser Ring“ holen. Die Kontaktdaten finden Sie hier. Sollten Betroffene nicht aus Köln sein, so wird über diese Kontaktadresse an eine Beratung in der Nähe des Wohnortes vermittelt.
Frauen, die als Erwachsene in kirchlichen Räumen einschließlich Orden Missbrauch und/oder Gewalt erfahren haben, können sich auch an die Anlaufstelle für von Gewalt in Kirche betroffene Frauen wenden.
Kontakt zu Polizei und Staatsanwaltschaft
Betroffene sexualisierter Gewalt deren Angehörige oder gesetzliche Vertreterinnen bzw. Vertreter haben selbstverständlich auch die Möglichkeit, sich direkt an die staatlichen Behörden, d.h. die Polizei oder Staatsanwaltschaften zu wenden.
Kontakt zu Polizeibehörden in NRW finden Sie hier.
Informationen zu Staatsanwaltschaften und dem Ermittlungsverfahren finden Sie hier.
Wie ist das weitere Verfahren nach einer Meldung?
Der Diözesan-Caritasverband nimmt jeden Fall oder Verdacht von (sexualisierter) Gewalt sehr ernst. Allen Hinweisen, Anhaltspunkten und Verdachtsmomenten wird nachgegangen. Nach dem Erhalt einer Meldung von (sexualisierter) Gewalt prüfen die unabhängigen Ansprechpersonen zunächst, welches weitere Vorgehen notwendig ist. Die für das Verfahren zuständige Person im Diözesan-Caritasverband ist für die weitere Bearbeitung verantwortlich. Sie koordiniert das weitere Vorgehen nach den Leitlinien. Während des gesamten Verfahrens stehen den Betroffenen die unabhängigen Ansprechpersonen zur Seite, sofern diese das wünschen. Betroffene werden über die ergriffenen Maßnahmen und den jeweiligen Stand der Umsetzung unterrichtet.
Hinweis zum Datenschutz
Wenn Sie sich melden, um (sexualisierte) Gewalterfahrungen mitzuteilen, dann werden in einem solchen Zusammenhang grundsätzlich immer auch sehr persönliche, sensible und teilweise auch intime Daten erfasst. Diese Daten sind in der Folge Grundlage für die weitere Be- und Aufarbeitung eines Sachverhalts oder auch für das Angebot und die Vermittlung von weitergehenden Hilfen.
Auch die benannten Ansprechpersonen erfassen derartige Daten. Darüber werden Sie im Einzelnen von den Ansprechpersonen aufgeklärt. Bitte haben Sie keine Scheu, nachzufragen, warum, weshalb und wozu bestimmte Daten erfragt und erfasst werden.