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Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz

Hilfe für straffällige Jugendliche

Die Mitarbeitenden der Caritas, dazu gehören zum Beispiel Mediatorinnen und Mediatoren im Strafrecht, Antigewalttrainerinnen und -trainer, unterstützen und begleiten Jugendliche und junge Heranwachsende, die straffällig geworden sind und im Rahmen der Jugendgerichtshilfe einer Auflage oder einer Weisung nachkommen müssen.

Die jungen Menschen sollen befähigt werden, weitere Straftaten zu vermeiden. 

In einer Betreuungsweisung unterstützen die Mitarbeitenden die Jugendlichen bei Anträgen und Ämtergängen, entwickeln gemeinsam berufliche Perspektiven, Freizeitgestaltungsmöglichkeiten und bearbeiten verschiedenste Problemlagen wie beispielsweise Schulden- oder Drogenprobleme, mit dem Ziel zukünftig straffrei zu leben. 

Im sozialen Trainingskurs (STK) lernen die Jugendlichen in der Gruppe ihre soziale Kompetenz zu erweitern und Strategien zu alternativen Verhaltensmustern zu erlernen.

Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) bietet die Möglichkeit, auch während eines laufenden Strafverfahrens, im Beisein einer neutralen, vermittelnden Person, eine Konfliktschlichtung und Wiedergutmachung auf außergerichtlichem Wege zu erreichen.

Der Zugang erfolgt ausschließlich über die Jugendgerichtshilfe, im Falle der Betreuungsweisung und des Sozialen Trainingskurses nach entsprechendem Urteil des Jugendgerichtes, im Falle des Täter-Opfer-Ausgleiches in der Regel auf Empfehlung.

Betreuungsweisung § 10 JGG, Satz 5

Sozialer Trainingskurs (STK) § 10 JGG, Satz 6

Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) § 10 JGG, Satz 7

Kontakt

Caritasverband für den Rheinisch-Bergischen Kreis e.V.

Caritasverband für den Rheinisch-Bergischen Kreis e.V.

Fachdienst Jugend- und Familienhilfe

Cederwaldstraße 22
51465 Bergisch Gladbach
Caritasverband für den Rheinisch-Bergischen Kreis e.V.

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Jugendgerichtshilfen (JGH)

Fachdienstleitung – Marie-Luise Fuchs-Osterhammel