Zum Schutz von Minderjährigen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen haben die Ortscaritasverbände des Erzbistums Köln gemeinschaftlich das Rahmenpapier „Institutionelles Schutzkonzept“ entwickelt, das wir anschließend auf die Caritas RheinBerg hin angepasst haben. Es ist für alle Mitarbeitenden unseres Verbandes gültig.
Grundlage für das „Institutionelle Schutzkonzept“ ist die Präventionsordnung des Erzbistums Köln und bei der Erstellung wurden die Inhalte des Leitfadenens der Stabstelle Prävention des Erzbistums Köln berücksichtigt.
Dieser o.g.Leitfaden ist zudem eine Arbeitshilfe bei der Entwicklung der einrichtungsbezogenen Schutzkonzepte.
Das „Institutionelle Schutzkonzept“ umfasst folgende Themen:
- Personalauswahl und -entwicklung
- Erweitertes Führungszeugnis und Selbstauskunftserklärung
- Ein verbindlicher Verhaltenskodex
- Präventionsschulungen
- Maßnahmen zur Stärkung von sich uns anvertrauenden und anvertrauten Nutzenden
- Klare und zugängliche Beschwerdewege
- Ein begleitendes Qualitätsmanagement
- Strukturiertes Vorgehen bei Interventionen
Die Umsetzung dieses Konzept ist verbindlicher Bestandteil der Arbeit aller Dienste und Einrichtungen der Caritas RheinBerg und wird regelmäßig überprüft und weiterentwickelt.