Das Anerkennungsjahr ist die berufspraktische Tätigkeit, die Auszubildende zur Erzieherin oder zum Erzieher absolvieren müssen, um die staatliche Anerkennung in ihrem Beruf zu erlangen.
Die acht Kindertagesstätten des Caritasverbandes für den Rheinisch-Bergischen Kreis e.V. bieten seit vielen Jahren Plätze für das Berufspraktikum an. Die Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten werden durch Fachkräfte kompetent angeleitet und intensiv begleitet.
Das Anerkennungsjahr beginnt in der Regel am 1.8. eines Jahres (Beginn des Kindergartenjahres).
Was müssen Sie für das Anerkennungsjahr mitbringen?
Nachdem Sie Ihre schulische Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher erfolgreich abgeschlossen haben, freut sich die Caritas RheinBerg auf die praktische Arbeit mit Ihnen.
Was sollten Sie mitbringen?
- Freude an der Arbeit mit Kindern
- Liebe zum Beruf und Eigenmotivation
- Selbstständigkeit, Eigenverantwortung, Zuverlässigkeit und Flexibilität
- Bereitschaft und Fähigkeit zur Reflexion und Selbstreflexion
- Identifizierung mit den Zielen eines katholischen Wohlfahrtsverbandes
Was verdient man während des Anerkennungsjahres?
Als Ausbildungsvergütung erhalten Sie 1.652,02 Euro.
Darüber hinaus erhalten Sie tariflich vereinbarte Sonderleistungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld).
Und was kommt nach der Ausbildung?
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung wird eine Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis angestrebt.
Für Erzieherinnen und Erzieher bieten sich viele Möglichkeiten der Weiterbildung und Qualifizierung, beispielsweise eine Weiterbildung zum Spiel- oder Theaterpädagogen (m/w/d), zur Fachkraft für Frühpädagogik et cetera.
PiA (Praxisintegrierte Ausbildung)
Der Caritasverband für den Rheinisch-Bergischen Kreis e.V. bietet in seinen 7 Tageseinrichtungen für Kinder auch die neue praxisintegrierte Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher – kurz: PIA – an.
Die praxisintegrierte Ausbildung dauert drei Jahre, in denen fachtheoretische und fachpraktische Ausbildungszeiten miteinander verzahnt werden. Dabei wechseln sich Schultage und Tage in der Praxis der Kindertageseinrichtung innerhalb einer Woche ab. Das Berufspraktikum ist also in die drei Jahre integriert. Die Ausbildung führt zum Berufsabschluss „Staatlich anerkannte Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher“.
Die Ausbildung beginnt in der Regel am 1. August eines Jahres (Beginn des Kindergartenjahres).
Sie schließen mit uns als Träger der Kindertageseinrichtung einen Vertrag ab. Während der dreijährigen Ausbildungszeit erhalten Sie eine Vergütung.
Was müssen Sie für die Ausbildung mitbringen?
Die Zulassungsvoraussetzungen, die Inhalte der Ausbildung sowie der Abschluss sind identisch mit der üblichen schulischen Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher.
Dazu wünschen wir uns von Ihnen unter anderem:
- Freude an der Arbeit mit Kindern
- Liebe zum Beruf und Motivation
- Selbstständigkeit, Eigenverantwortung, Zuverlässigkeit und Flexibilität
- Bereitschaft und Fähigkeit zur Reflexion und Selbstreflexion
- Identifizierung mit den Zielen eines katholischen Wohlfahrtsverbandes
Was verdient man in der Ausbildung?
Folgende Ausbildungsvergütung erhalten Sie
1. Jahr: 1.190,69 Euro
2. Jahr: 1.252,07 Euro
3. Jahr: 1.353,38 Euro (ab 4/2022)
Darüber hinaus erhalten Sie tariflich vereinbarte Sonderleistungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld). Zusätzlich erhalten Sie eine monatliche Zulage in Höhe von 11,11 Euro. Zudem zahlen wir einen Zuschuss für vermögenswirksamen Leistungen.
Und was kommt nach der Ausbildung?
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung streben wir die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis an. Für Erzieherinnen und Erzieher gibt es viele Möglichkeiten der Weiterbildung und Qualifizierung, beispielsweise eine Weiterbildung zum/zur Sozialfachwirt/-in, Spiel- oder Theaterpädagogen/-in, Fachkraft für Frühpädagogik et cetera.
Noch nicht ganz sicher?
Dann bieten wir Ihnen die Möglichkeit für ein Schnupperpraktikum bei uns. Lernen Sie uns und den Beruf aus nächster Nähe kennen.