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Institutionelles Schutzkonzept

Schutz vor Übergriffen, Missbrauch und Gewalt

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie ehrenamtlich Tätige des Caritasverbandes des Rheinisch Bergischen Kreises betreuen Kinder, Jugendliche und erwachsene Schutzbefohlene in verschiedenen Bereichen und arbeiten mit ihnen zusammen. Diese Menschen vertrauen sich ihnen an. Somit trägt das gesamte Team eine große Verantwortung für ihr körperliches, geistiges und seelisches Wohl. Es ist die Pflicht eines jeden, sie vor jeder Form von Übergriffen, Missbrauch und Gewalt zu schützen. Grundlage zur Prävention vor sexualisierter Gewalt ist ein institutionelles Schutzkonzept (ISK)

  • Durch die dauerhafte und nachhaltige Implementierung von festen Schutzstandards (Qualitätssicherung) bekommen Menschen Sicherheit, sich in den Räumen und Angeboten angstfrei bewegen zu können und machen gleichzeitig potentiellen Tätern und Täterinnen deutlich, dass es einen achtsamen Blick gibt, hingesehen und geschützt wird.

  • Es wird angestrebt, nur fachlich kompetentes und persönlich geeignetes Personal einzustellen. Bei der Einstellung und anschließend in regelmäßigen Abständen ist es Bedingung, ein erweitertes Führungszeugnisse nach § 30a Abs. 1 BZRG (Bundeszentralregister) vorzulegen – das gilt für alle haupt-, neben- und ehrenamtlich Tätigen. Zudem wird von allen hauptamtlich tätigen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen eine Selbstverpflichtungserklärung verlangt, die eine unverzügliche Mitteilung bei Einleitung eines Verfahrens erfordert.

  • Verpflichtend war, klare spezifische Regeln für die jeweiligen Arbeitsbereiche auszuarbeiten. Ziel ist es den haupt- und nebenberuflichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und ehrenamtlich Tätigen eine Orientierung für ein adäquates Verhalten zu geben und einen Rahmen zu schaffen, der Grenzverletzungen, sexuelle Übergriffe und Missbrauch verhindert

  • Die Integration der Prävention in die Aus- und Fortbildung von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden fördert die gemeinsame Haltung gegen sexualisierte Gewalt. Fortbildungsveranstaltungen legen eine Grundlage für eine offene Kommunikationskultur, erhöhen die Sprachfähigkeit und ermöglichen den Mitarbeitenden, sensibler für eine grenzachtende Beziehungsgestaltung mit Kindern und Jugendlichen, schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen und untereinander zu werden.

  • Im Kontext der Prävention sexualisierter Gewalt ist das Ziel, Kinder, Jugendliche und erwachsene Schutzbefohlene darin zu ermutigen, Grenzverletzungen anzusprechen! Sie sollen befähigt und unterstützt werden, ihre Anliegen zu äußern. Beschwerdemöglichkeiten für Schutzbefohlene sind somit ein wesentlicher Aspekt bei der Sicherung ihrer Rechte. Durch geeignete Maßnahmen für die Arbeitsbereiche wird dafür Sorge getragen, dass alle Beteiligten, insbesondere Minderjährige und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene, regelmäßig und angemessen über ihre Rechte informiert werden. Ein wichtiges Ziel ist, eine beschwerdefreundliche Einrichtungskultur zu schaffen. Darüber hinaus schaffen klar definierte Beschwerdewege und verbindliche geltende Verfahrensstandards für Leitung und Mitarbeitende Sicherheit im Umgang mit Beschwerden. 

Kontakt

Caritasverband für den Rheinisch-Bergischen Kreis e.V. (c) Caritas RheinBerg

Caritasverband für den Rheinisch-Bergischen Kreis e.V.

Präventionsfachkraft

Giuseppe Catania
Laurentiusstr. 4-12 
51465 Bergisch Gladbach