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Angebote für pflegende Angehörige

Rechtzeitig Unterstützung und Hilfe holen

Viele Menschen umsorgen ihre pflegebedürftigen Angehörigen in ihrer häuslichen Umgebung. Dahinter steht der Wunsch, einem geliebten Menschen die bestmögliche Pflege zu bieten und ihn oder sie solange wie möglich in seiner vertrauten Umgebung zu belassen.

Doch die Pflege eines Angehörigen ist eine verantwortungsvolle Aufgabe und kann sehr anstrengend, zeit- und kräfteraubend sein. Um eine Überlastung von pflegenden Angehörigen zu vermeiden, ist eine rechtzeitige Unterstützung und Hilfe wichtig.

Die Caritas RheinBerg bietet hierzu verschiedene Angebote.

Angebote

Viele pflegende Angehörige sind an der Grenze ihrer Belastbarkeit und brauchen dringend Erholung und Freiraum. Oft reicht es schon, einfach mal Luft zu holen und zu verschnaufen.

STUNDENWEISE vermittelt Entlastungshilfen und ist Informationsstelle für Demenz.

 

Angebot STUNDENWEISE

  • Ehrenamtliche Helfer, die nach Hause kommen
  • Boje-Betreuungsgruppen für Demenzkranke
  • Individuelle Beratung
  • Präventivangebote für Erkrankte
  • Informationsveranstaltungen
  • Begleitung der Ehrenamtlichen
  • Förderung von gesellschaftlichem Engagement

 

Freude, Gemeinschaft erleben, Anregung und Entspannung in jeder Krankheitsstufe bestimmen das Miteinander.

201209_Logo_Stundenweise

Programm

  • Vertraute Spiele und Beschäftigungen
  • Musik und Singen
  • Kreatives Gestalten
  • Bewegung und Tanz
  • Spaziergänge
  • Gemeinsames Kaffeetrinken oder Mittagessen
     

Es kann in Absprache ein Fahrdienst in Anspruch genommen werden.

Ehrenamtliche Helfer und Helferinnen kümmern sich liebevoll um die an Demenz Erkrankten. In einer qualifizierten Ausbildung erlernen sie den Umgang und die Bedürfnisse der demenziell veränderten Menschen zu verstehen und sich in sie hineinzuversetzen. Die Betreuung erfolgt in der gewohnten häuslichen Umgebung sowie in wohnortnahen „Boje“-Betreuungsgruppen.

 
Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag, 9 bis 13 Uhr 

Kontakt

Caritasverband für den Rheinisch-Bergischen Kreis e.V.

Caritasverband für den Rheinisch-Bergischen Kreis e.V.

STUNDENWEISE

Schmidt-Blegge-Straße 18
51469 Bergisch Gladbach
Caritasverband für den Rheinisch-Bergischen Kreis e.V. (c) Caritas RheinBerg

Caritasverband für den Rheinisch-Bergischen Kreis e.V.

STUNDENWEISE

Simone Hunecke-Rüssmann

Das Angebot der Hauswirtschaftlichen Hilfen richtet sich an alle Menschen, die aufgrund von Krankheit, Alter oder Behinderung nicht mehr in der Lage sind, ihren Haushalt ganz oder teilweise selbständig zu führen. Eine gute hauswirtschaftliche Versorgung stabilisiert die pflegerische Situation zu Hause.

Die Caritas berät und informiert über Angebote sowie die verschiedenen Möglichkeiten der Abrechnung und erstellt gerne einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.

Hauswirtschaftliche Hilfen können in der Regel über die Entlastungsleistungen nach § 45b SGBXI (125 Euro monatlich) ab Pflegegrad 1 abgerechnet werden. Als zugelassener Pflegedienst kann der Verband diese Leistung direkt mit der Pflegekasse abrechnen.

 

Unterstützung

  • Reinigen der Wohnung
  • Waschen der Wäsche
  • Zubereiten von Speisen

 

Begleitung

  • Beim Einkaufen
  • Bei Behördengängen 
  • Bei Arztbesuchen
  • Bei sonstigen Terminen

 

Außerdem werden im Rahmen der Betreuung gemeinsames Spazierengehen, Unterhaltungsangebote wie Gesellschaftsspiele, Vorlesen oder Ähnliches angeboten. 

 

Sprechzeiten

Montag bis Freitag, 8 bis 16 Uhr

Kontakt

Caritasverband für den Rheinisch-Bergischen Kreis e.V.

Caritasverband für den Rheinisch-Bergischen Kreis e.V.

Ambulante Pflege

Romaney 39
51467 Bergisch Gladbach
Caritasverband für den Rheinisch-Bergischen Kreis e.V. (c) Caritasverband RheinBerg

Caritasverband für den Rheinisch-Bergischen Kreis e.V.

Fachdienstleitung

Thomas Reimann
Caritasverband für den Rheinisch-Bergischen Kreis e.V. (c) Caritasverband RheinBerg

Caritasverband für den Rheinisch-Bergischen Kreis e.V.

Stellv. Pflegedienstleitung

Christine Treder

Wer die Pflege und Betreuung durch Angehörige oder Freunde in der häuslichen Umgebung selbst sicherstellt und dafür Pflegegeld bezieht, ist verpflichtet, nach § 37.3 SGB XI einen Beratungsbesuch von einem Pflegedienst in Anspruch zu nehmen.

Bei dem Beratungsbesuch steht die Beratung und nicht die Kontrolle im Vordergrund.
Die Pflegefachkraft, die den Beratungsbesuch durchführt, kann mit praktischen Tipps und professionellem Rat helfen, Probleme erkennen und Lösungen anbieten.

 

Sprechzeiten

Montag bis Freitag, 8 bis 16 Uhr

Kontakt

Caritasverband für den Rheinisch-Bergischen Kreis e.V. (c) Caritas RheinBerg

Caritasverband für den Rheinisch-Bergischen Kreis e.V.

Ambulante Pflege

Romaney 39
51467 Bergisch Gladbach
Caritasverband für den Rheinisch-Bergischen Kreis e.V.

Caritasverband für den Rheinisch-Bergischen Kreis e.V.

Termine für Beratung nach § 37.3

Greta von Polheim