220503_CVRB_Infoseite_Geflüchtete_header (c) Anna@stock.adobe.com

Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und Ehrenamtliche

 

Seit dem 24. Februar 2022 führt Russland Krieg gegen die Ukraine. Seitdem haben Millionen Menschen das Land verlassen, um vor den russischen Truppen zu fliehen. Viele dieser Menschen sind auch in den Rheinisch-Bergischen Kreis gekommen. Die Hilfsbereitschaft der Menschen im Kreis ist groß. Doch es gibt viele Fragen und Herausforderungen, die sich stellen.

Auf dieser Info-Seite versuchen wir möglichst viele dieser Fragen zu beantworten. Wegen der sich oftmals schnell ändernden Informationslage wird sich diese Seite stetig wandeln und erweitern. Also schauen Sie ruhig öfter vorbei!

Warnhinweis vor falschen Wohltätern

Achtung! Notlagen werden leider auch immer wieder ausgenutzt. Da aus der Ukraine besonders häufig Frauen alleine oder mit Kindern zu uns kommen, ist die Gefahr groß, dass diese Opfer von (sexueller) Gewalt, Menschenhandel oder Prostitution werden. Diese Kontaktstellen können helfen.

Warnhinweise für Frauen (ukrainisch)

Warnhinweise für Frauen (russisch)

Informationen für Ehrenamtliche und Geflüchtete

Grundsätzliches

Für das Thema „Wohnen/Unterbringung“ sind die jeweiligen Kommunen zuständig. Hilfe erhalten Sie bei den jeweiligen Stellen in:

Private Aufnahme von ukrainischen Geflüchteten: Was gilt es zu bedenken?

  • Die Menschen aus der Ukraine haben häufig traumatische Erfahrungen gemacht. Dies bedeutet eine tiefe Beeinträchtigung der psychischen Verfassung. Eine solche Traumatisierung kann sofort, aber auch erst viel später zutage treten und beispielsweise Weinen, Unruhe, Aggressionen oder Schlaflosigkeit zur Folge haben. Sie als helfende Person sind damit in aller Regel überfordert, daher sollten Sie für sich und/oder die Geflüchteten entsprechende Hilfe suchen! Genaueres dazu hat Refugio München in den FAQ für Helfende zusammengestellt.

  • Eine erste Anlaufstelle bietet auch das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk. Es hat eine Rufnummer für überforderte Menschen eingerichtet, die Flüchtlinge aufgenommen haben (0228 - 44 66 72 00, dienstags und donnerstags, 12 bis 14 Uhr und jederzeit per Mailbox. Ein Therapeut des Netzwerkes ruft zurück.)

  • Caritas Deutschland hat hilfreiche Hinweise für Engagierte im Flüchtlingsbereich zusammengestellt.

  • Es gibt von Pro Asyl eine hilfreiche Infoseite, die viele Informationen auch über das Thema Wohnen hinaus bereithält.

  • Weitere Hinweise gibt es im Leitfaden: Unterbringung Geflüchteter in privatem Wohnraum.

 

Wie mit gestiegenen Nebenkosten umgehen?
Die Stadt Bergisch Gladbach gibt einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 80,00 Euro pro Person und Monat zum Beispiele für Heiz- und Stromkosten.

 

Aufnahmedauer Geflüchter. Was muss beachtet werden?
Rechtliches: Grundsätzlich darf ein Mieter einen Geflüchteten in seine Mietwohnung aufnehmen. Bis zu einer Dauer von rund 6 Wochen ist dies ohne Erlaubnis des Vermieters möglich. Dauert die Aufnahme länger, ist das Einverständnis des Vermieters einzuholen. Ohne diese kann dem Mieter die Kündigung drohen. Für das Verhalten der Aufgenommenen steht der Mieter ein, etwa wenn es zu Beschädigungen vermietereigener Gegenstände oder Störungen des Hausfriedens kommt. Auch der Mieter ist dem Vermieter gegenüber haftbar, wenn Schäden durch Besucher verursacht werden. Weiterhin müssen Mieter für die erhöhten Nebenkosten aufkommen, die sich dadurch ergeben, dass mehr Personen in der Wohnung leben. Schäden am Wohngebäude bzw. Hausrat, die in den Bereich der Wohngebäude- oder Hausratversicherung fallen (z.B. Schäden durch Feuer- oder Leitungswasser) sind grundsätzlich auch dann über bestehende Versicherungen abgedeckt, wenn diese durch aufgenommene Personen verursacht werden. Es empfiehlt sich, die Versicherung über die Aufnahme zu informieren.

Der ukrainische Führerschein gilt auch in der EU weiter.

 

Für wen gilt das?

  • Für alle Menschen, die wegen des Krieges aus der Ukraine geflohen sind.
  • Das sind alle ukrainischen Staatsangehörigen sowie alle geflüchteten Staatenlosen und Angehörigen von anderen Staaten, die in der Ukraine vor dem Krieg Schutz gefunden hatten.
  • Für Personen mit befristeten Visa zum Studieren oder zum Arbeiten steht nichts in der Verordnung. Für diesen Personenkreis gilt die Verordnung also nicht.

 

Wie lange gilt das?

  • Auf jeden Fall bis 24.02.2023
  • Dann wird die Frist jeweils automatisch um ein halbes Jahr verlängert, wenn nicht die EU ausdrücklich etwas anderes beschließt.
  • Die automatische Verlängerung endet am 24.02.2024.
  • Wenn dann immer noch Fluchtgründe bestehen, kann die EU die Frist um ein weiteres Jahr verlängern.

 

Was heißt das genau?

  • Ukrainische Führerscheine gelten weiter.
  • Man braucht keine Übersetzung und auch keinen Internationalen Führerschein.
  • Man braucht keinen deutschen Führerschein.

 

Wissen das auch die deutschen Behörden?

  • Ja. Das hessische Verkehrsministerium hat am 26.07.2022 alle anderen Behörden 
    durch Email informiert.

 

Wo findet man die Details?

Wichtige Infos:

Ukrainische Geflüchtete im Rheinisch Bergischen Kreis sollten sich beim Sozialamt der Kommune melden, in der sie wohnen. Zusätzliche sollte man sich bei der Ausländerbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises melden. Wie geht das? Hier ist eine Hilfe.

Wichtige Informationen der Bundesregierung zum Aufenthalt in Deutschland

220503_Infosseite_Flucht_Ukraine_Bundesregierung_gr

Drittstaatsangehörige

Zusammen mit Ukrainerinnen und Ukrainern sind auch viele Drittstaatsangehörige aus der Ukraine geflohen, die dort einen sicheren Aufenthaltsstatus hatten. Auch diese Menschen fallen hier in Deutschland möglicherweise unter besondere Regelungen, die weitreichende Hilfen ermöglichen. 

Die Fragen drehen sich oft um Themen wie

  • Regelungen für die Einreise nach Deutschland
  • für wen gilt der vorübergehende Schutz
  • Ablauf des Antragsverfahrens auf vorübergehenden Schutz
  • was gilt bei einer Ablehnung
  • welche andere Aufenthaltstitel kommen infrage 

und vieles mehr.

Die Sicherung des Aufenthaltes in Deutschland ist für nicht-ukrainische Staatsangehörige, die aus der Ukraine geflüchtet sind, jedoch deutlich komplizierter und schwerer als für Menschen mit ukrainischem Pass. Hier sollte in jedem Falle eine qualifizierte Fachberatung aufgesucht werden! Diese bietet zum Beispiel

EU-Kommission richtet Telefon-Hotline für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine ein

Die Europäische Kommission hat am 16.Mai 2022 eine spezielle Telefon-Beratung in ukrainischer und russischer Sprache eingerichtet, um denjenigen zu helfen, die vor der russischen Invasion in der Ukraine fliehen. Die so genannte „Helpline“ soll Menschen, die aus der Ukraine fliehen, helfen, indem sie ihre Fragen beantwortet und praktische Informationen bereitstellt, von den Bedingungen für die Einreise in die EU und das Reisen innerhalb der EU bis hin zum Zugang zu Rechten und Möglichkeiten wie Bildung, Arbeit oder Gesundheitsversorgung. Sie ist unter der gebührenfreien Rufnummer 00 800 6 7 8 9 10 11 und außerhalb der EU unter der Nummer +32 22 99 96 96 zum internationalen Standardtarif zu erreichen. Die Helpline bietet auch einen kostenlosen Rückrufservice.
Mehr Infos zur "Helpline" - hier.

Um einen Anspruch auf Leistungen wie finanzielle Unterstützung oder medizinische Versorgung im Krankheitsfall zu erhalten, sollten geflüchtete Menschen umgehend nach ihrer Ankunft Sozialleistungen beantragen: Sobald eine Meldebestätigung vorliegt kann im Sozialamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde ein Antrag auf Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gestellt werden - zum Beispiel für die Unterstützung der Kosten für Verpflegung, medizinische Versorgung oder die Unterkunft. Nähere Informationen

 

Eröffnung eines Basiskontos: Dokumente zur Identitätsprüfung ukrainischer Schutzsuchender

Die Eröffnung eines sogenannten Basiskontos ist für die neu ankommenden Schutzsuchenden aus der Ukraine unter anderem wichtig, um Sozialleistungen erhalten zu können.

Das Bundesinnenministerium informiert über folgende Regelungen für den Identitätsnachweis zur Einrichtung eines Basiskontos:

Grundsätzlich soll die Identitätsprüfung (gemäß § 12 GWG) anhand anerkannter biometrischer und „normaler“ Ukrainischer Pässe oder Passersatzdokumente erfolgen. Als Passersatz gilt aufgrund einer zeitlich befristeten Anerkennung auch die ukrainische ID-Card Modell 2015 sowie der Ankunftsnachweis gemäß § 63a AsylG.

Liegt keins der oben geschilderten Dokumente vor, kann ergänzend zu einem sonstigen ukrainischen Ausweisdokument zusätzlich ein Dokument einer deutschen Behörde (insbesondere Anlauf-, Fiktions- oder Meldebescheinigung) vorgelegt werden, aus dem sich ergibt, dass die zu identifizierende Person unter dem im Ausweisdokument genannten Namen geführt wird.

Bei der Kreissparkasse Köln kann ab sofort ukrainisches Bargeld in Euro umgetauscht werden!

  • Der Ankauf ist nur für volljährige Personen möglich, die ihr Girokonto ab dem 1. Februar 2022 bei der Sparkasse eröffnet haben.
  • Die Umtauschaktion ist bis zum 19. August 2022 befristet.
  • In diesem Zeitraum können pro Person max. 10.000 UAH Bargeld in Euro umgetauscht werden.
  • Es werden nur Banknoten zu 100, 200, 500 und 1.000 UAH der derzeit gültigen Banknotenserien angekauft.
  • Stark beschädigte und andere Scheine sowie Münzgeld können nicht angenommen werden.
  • Der Umtausch ist gebührenfrei.

Merkblatt zum Download

Übergang in den SGB II/SGB XII-Bezug für Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §24 AufenthG (Jobcenter-Leistungen)

Wie medial angekündigt sollen Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §24 Aufenthaltsgesetz (geflohene Ukrainerinnen und Ukrainer) nach dem Willen der Bundesregierung aus dem AsylbLG-Bezug in den Leistungsbezug nach SGB II („Hartz 4“) / SGB XII (Sozialhilfe) wechseln.

Voraussichtlich ab dem 01.06.2022 kann das Jobcenter Rhein-Berg auf Antrag Leistungen für Menschen aus der Ukraine bewilligen. Voraussetzung ist, dass die Betroffenen zum Stichtag 31.05.2022 im Besitz einer Fiktionsbescheinigung oder einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG sind. Informationen auf Deutsch und Ukrainisch sowie einen Kurzantrag auf Leistungen finden Sie auf den Seiten des Jobcenters.

esperanza

 

Beratungsstelle für 

  • Frauen, Männer und Familien
  • Themen rund um Schwangerschaft, Geburt und den ersten 3 Lebensjahren des Kindes
  • finanzielle Hilfen in Notlagen
  • Elterncafé „Mamma Mia“ für Schwangere und Eltern mit ihren bis zu 2-jährigen Kindern
  • Weitere Informationen finden Sie hier.

Weitere hilfreiche Links

  • Finanzielle Hilfe für schwangere Ukrainerinnen kann außerdem über die Bundesstiftung Mutter und Kind beantragt werden.
  • Das Caritas Frühförderzentrum RheinBerg betreut Kinder mit Entwicklungsauffälligkeiten und Behinderungen von der Geburt bis zur Einschulung. Es bietet umfassende Hilfen an, um Kinder in ihrer Entwicklung optimal zu unterstützen und zu fördern. Weitere Infos finden Sie hier.
  • Auch das Kommunale Integrationszentrum (KI) des RBK bietet Beratung zum Thema „Frühe Hilfen“ an. Dort gibt es weiterhin viele weitere Informationen, zum Beispiel zum Thema Impfungen.
  • Hier gibt es grundsätzliche Informationen über die medizinische Versorgung in Deutschland vom Bundesministerium des Inneren.
  • Das Deutsche Rote Kreuz hat eine bundesweite Kontaktstelle eingerichtet. Dorthin können sich Menschen mit Behinderung oder Pflegebedarf aus der Ukraine hinwenden, damit passgenaue Einrichtungen vermittelt werden können. Der Kontakt ist auch schon vor der Einreise nach Deutschland möglich. Es gibt Informationen auf Ukrainisch und Russisch.
  • Als weiteres Unterstützungsangebot für den Kontakt mit ukrainischen Geflüchteten, Netzwerken und Behörden finden Sie ein Infoblatt mit wichtigen Informationen zur Krankenversicherung (Vorderseite deutsch, Rückseite ukrainisch). Aufgrund des Wechsels der Geflüchteten in die Leistungen der Jobcenter zum 01.06.2022 wird für den Großteil eine deutsche Krankenversicherung notwendig. Es besteht dadurch ein erhöhter Informationsbedarf bei Geflüchteten über Funktionen, Leistungen und Service der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Informationen der Barmer Ersatzkasse:

    Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine – інформація для біженців з України

    Wie erhalten Geflüchtete medizinische Hilfe? Und was brauchen sie, um sich ärztlich behandeln zu lassen? Viele hilfreiche Fragen beantworten wir in unseren FAQ zur Ukraine-Hilfe. Alle Informationen stehen auch in englischer, ukrainischer sowie russischer Sprache zur Verfügung.

    Тут Ви знайдете інформацію на українській мові.“

Das Kommunale Integrationszentrum (KI) vermittelt Schulplätze für alle Jahrgangsstufen im gesamten Rheinisch Bergischen Kreis. Spezielle Informationen für Ukrainerinnen und Ukrainer finden sich hier.

Weitere Links des KI:

  • Film "Wohin nach der Grundschule" über das Schulsystem in Deutschland in russischer Sprache.
  • Online-Lernplattform für Ukrainische Kinder der Klassen 5 - 11. Hier geht es zur Projektbeschreibung.
  • Gratis-Vokabeltrainer für Kinder und Jugendliche aus der Ukraine von tinkerbrain.
  • Der Deutsche Volkshochschul-Verband bietet Deutschkurse auf seiner Lernplattform jetzt in einer Version auf Ukrainisch an. Alle Kurse stehen den Geflüchteten kostenfrei zu Verfügung. Es werden lediglich ein Smartphone und ein Internetzugang benötigt.

Digitales Hilfsangebot

„Der Bundesverband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung e.V. (KKV) hat ein digitales Hilfsangebot für Kinder freigeschaltet, das zweisprachig gestaltet sowohl den ukrainischen Flüchtlingen in Deutschland wie auch den vielen freiwilligen Helferinnen und Helfern beim Abbau der Sprachbarrieren helfen kann.

Zweisprachig werden kindgerecht Landschaften und Kultur erklärt. In einem Ratgeber können virtuelle Besucher zudem erfahren, welche Aufgaben zum Beispiel Polizei und Feuerwehr haben, wer bei Schmerzen hilft oder was im Rathaus passiert. Ein kleines Wörterbuch – nach Themen unterteilt – kann zudem den Alltag erleichtern. Alle Inhalte sind so aufbereitet, dass sie auch in einem PDF-Dokument heruntergeladen werden können. Die Plattform finden Sie hier.

Arbeitsaufnahme

Geflüchtete aus der Ukraine, die bereits von der Ausländerbehörde registriert wurden, dürfen unmittelbar danach eine Arbeit aufnehmen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) stellt eine Seite auch auf Ukrainisch zur Verfügung, wo Sie alle wichtigen Informationen erhalten.
Für alle arbeitssuchende als qualifizierte Arbeiter oder Fachkraft gibt es hier zudem eine vorausgefüllte Mail per QR-Code an die Arbeitsagentur Rhein-Berg.

 

Übersicht Beschäftigung ukrainischer Geflüchteter in Deutschland
(Stand: 16.05.2022) des DiCV Freiburg

Der DiCV Freiburg hat eine Handreichung veröffentlicht, die ausführt, was bei der Beschäftigung ukrainischer Vertriebener zu beachten ist. Diese finden Sie hier.

Der ukrainische Führerschein gilt auch in der EU weiter.

 

Für wen gilt das?

  • Für alle Menschen, die wegen des Krieges aus der Ukraine geflohen sind.
  • Das sind alle ukrainischen Staatsangehörigen sowie alle geflüchteten Staatenlosen und Angehörigen von anderen Staaten, die in der Ukraine vor dem Krieg Schutz gefunden hatten.
  • Für Personen mit befristeten Visa zum Studieren oder zum Arbeiten steht nichts in der Verordnung. Für diesen Personenkreis gilt die Verordnung also nicht.

 

Wie lange gilt das?

  • Auf jeden Fall bis 24.02.2023
  • Dann wird die Frist jeweils automatisch um ein halbes Jahr verlängert, wenn nicht die EU ausdrücklich etwas anderes beschließt.
  • Die automatische Verlängerung endet am 24.02.2024.
  • Wenn dann immer noch Fluchtgründe bestehen, kann die EU die Frist um ein weiteres Jahr verlängern.

 

Was heißt das genau?

  • Ukrainische Führerscheine gelten weiter.
  • Man braucht keine Übersetzung und auch keinen Internationalen Führerschein.
  • Man braucht keinen deutschen Führerschein.

 

Wissen das auch die deutschen Behörden?

  • Ja. Das hessische Verkehrsministerium hat am 26.07.2022 alle anderen Behörden 
    durch Email informiert.

 

Wo findet man die Details?

Allgemeine Fragen? Sie wissen nicht, wohin Sie sich wenden können? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Caritasverband  für den Rheinisch-Bergischen Kreis e.V.

Caritasverband für den Rheinisch-Bergischen Kreis e.V.

Fachdienst Integration und Migration

Lerbacher Weg 4
51469 Bergisch Gladbach